Anhang zu Punkt 6 der statutarisch definierten Richtlinien Entsprechend unserer statutarisch definierten Richtlinien verpflichten sich die Rattenhalter unter den Mitgliedern des "Club der Rattenfreunde CH" unter anderem, dass ihre Tiere im Krankheitsfall rechtzeitig die jeweils notwendige Pflege und Behandlung durch einen Tierarzt erhalten. Zudem soll auch der Gesundheitsvorsorge ein dementsprechender Stellenwert eingeräumt werden. Als Tierschutzorganisation ist uns dies ein besonderes Anliegen, da es sich bei Ratten um ausgesprochen krankheitsanfällige Tiere handelt und mittels Gesundheitsvorsorge Krankheiten vermieden oder zumindest rechtzeitig erkannt werden können und so im Interesse der Tiere auch rechtzeitig die notwendigen Massnahmen ergriffen werden können. |
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